Entsorgungshinweise


Altgeräte - Rücknahme und Entsorgung nach Gesetz
Elektronische Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden (vgl. § 9, § 17, § 18 ElektroG, 2015). Das Recht und auch die Pflicht eines jeden Bürgers ist die Abgabe dieser Geräte bei kommunalen Sammelstellen wie beispielsweise Wertstoffhöfen. Es entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten, da die Abgabe kostenfrei sein muss.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Altgeräterücknahme vom Händler dann möglich sein kann, wenn ein vergleichbares Gerät dort erworben wird. Dies greift allerdings nur bei Großgeräten.
Woran erkennen Sie, was nicht im Hausmüll entsorgt werden darf?
♻️ Dieses Symbol bedeutet, dass das Gerät getrennt gesammelt und entsorgt werden muss, um Umwelt und Gesundheit zu schützen und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen (§ 18 ElektroG).
Ist ein durchgestrichenes Mülltonnen-Symbol auf dem Gegenstand zu erkennen, darf der Gegenstand nicht in der Restmülltonne entsorgt werden, sondern muss getrennt gesammelt werden. Dadurch wird sowohl die Gesundheit der Einzelnen als auch die Umwelt geschützt. Zudem wird die Wiederverwertung wertvoller Materialien ermöglicht (vgl. §18 ElektroG).
Warum muss getrennt entsorgt werden?
In Altgeräten sind oft wertvolle Rohstoffe verbaut, wie zum Beispiel Metalle, aber auch Schadstoffe. Durch die getrennte Sammlung wird eine fachgerechte Weiterverwendung der Materialien ermöglicht sowie Umweltbelastungen verhindert.
Wie werden Batterien und Akkus entsorgt?
Nicht fest verbaute Batterien, Akkus oder Lampen müssen vor der Abgabe eines Altgeräts entnommen und getrennt entsorgt werden. Diese können Rohstoffe wie Zink, Eisen oder Nickel beinhalten, die durch fachgerechtes Recycling zurückgewonnen werden können. Auch hier ist das Symbol der vorher erwähnten durchgestrichenen Mülltonne zu finden.
Besonders Lithiumbatterien können bei Beschädigung oder einem Kurzschluss gefährlich sein und müssen daher besonders sorgfältig und fachgerecht behandelt werden. Die Kennzeichnungen Cd, Hg oder Pb zeigen an, ob die Batterie Cadmium, Quecksilber oder Blei enthält – Stoffe, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Endnutzer:innen sind nach § 6 Abs. 1 BattG (2020) gesetzlich verpflichtet, Altbatterien an kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückzugeben.
Altgeräteentsorgung hjh OFFICE
Elektrisch höhenverstellbare Schreibtische gelten als Elektrogeräte im Sinne von § 3 Abs. 1 ElektroG, da sie mit elektrischer Energie betrieben werden und dürfen daher nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie können Ihre Altgeräte kostenfrei bei einem lokalen Wertstoffhof oder einer Recycling-Sammelstelle abgeben.
Beim Kauf eines neuen Schreibtisches unserer Marke nehmen wir auf Wunsch ein vergleichbares Altgerät kostenlos zurück (§ 17 ElektroG). Bitte entfernen Sie vor der Rückgabe alle nicht fest verbauten Batterien, Akkus oder Lampen und entsorgen Sie diese getrennt. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist auf die Pflicht zur getrennten Sammlung hin. Sofern in unseren Produkten Batterien oder Akkus fest verbaut sind, kümmern wir uns im Rahmen der fachgerechten Entsorgung um deren sichere Behandlung gemäß BattG.
Hinweise für Kund:innen
Wir möchten an dieser Stelle auf die kommunalen Sammel- und Rückgabestellen verweisen. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne:
Mail: service@buerostuhl24.com
Telefon: + 49 (0) 881 924 521 10
Sofern wir Geräte unter eigener Marke in Verkehr bringen, finden Sie unsere Registrierung bei der Stiftung EAR hier:
WEEE-Reg.-Nr.: DE17209065
Batt-Reg.-Nr.: 89662752
Weitere Informationen finden Sie bei:
Rechtlicher Haftungsausschluss
Dieser Text stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche, rechtliche Bewertung oder spezielle Fälle empfehlen wir eine Rücksprache mit der jeweiligen Rechtsberatung.
Literaturverzeichnis und weiterführende Quellen
Bundesministerium der Justiz, 2020: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG). § 25 BattG – Informationspflichten. https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/__25.html (abgerufen am 20.10.2025)
ElektroG, 2015: Das ElektroG aus Sicht der Bürger : https://elektrog.de/buerger/ (abgerufen am 17.10.2025)
Umweltbundesamt, 2025: Elektroaltgeräte – Sammlung, Behandlung, Entsorgung und Produktverantwortung. https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/elektroaltgeraete (abgerufen am 17.10.2025)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2023: Abfallratgeber Bayern – Elektrogeräte & Altbatterien. München. https://www.abfallratgeber.bayern.de/haushalte/abfalltrennung/elektrogeraete_altbatterien/index.html
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), 2024: Elektroschrott: Diese Geräte gehören ins Recycling.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/abfall/elektroschrott-diese-geraete-und-gegenstaende-gehoeren-ins-recycling-12861
Stand: Oktober 2025